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BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

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Unter diesem Begriff werden Übersetzungen verstanden, die von einem allgemein beeidigten Übersetzer erstellt wurden und mit seinem Siegel sowie dem Beglaubigungsvermerk versehen sind.

Beglaubigte Übersetzungen werden normalerweise im Falle von behördlichen Dokumenten, Verträgen, Urkunden des Standesamts, Schulzeugnissen oder Bescheinigungen verlangt. Solche Übersetzungen müssen Sie auch anfertigen lassen, wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland überführt haben. In diesem Fall müssen der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sowie der Kaufvertrag übersetzt werden, falls der Vertrag nur einsprachig ist. In den meisten Fällen können die Übersetzungen der Standesamtsurkunden sowie der Fahrzeugpapiere spätestens am nächsten Tag abgeholt werden.

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen möchten, schicken Sie einfach per E-Mail die Scans der Dokumente und ich erstelle für Sie ein unverbindliches Angebot. Selbstverständlich können Sie die Dokumente auch persönlich übergeben.